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Wie kann ich mein Kind beurlauben lassen?

Wenn eine Schülerin bzw. ein Schüler beurlaubt werden soll, muss ein kurzer schriftlicher Antrag gestellt werden. Bis zu drei Tagen darf der Klassenlehrer bzw. die Klassenlehrerin beurlauben, sonst muss der Antrag an die Schulleitung gestellt werden. Direkt vor oder nach den Ferien dürfen Schülerinnen und Schüler nur ausnahmsweise in den Fällen beurlaubt werden, in denen eine Versagung des Urlaubs eine persönliche Härte bedeuten würde. Hier entscheidet der Schulleiter/ bzw. die Schulleiterin über die Beurlaubung. Die Eltern bekommen eine schriftliche Antwort.